FISCHER Rhetorik

AGB

FISCHER Rhetorik + FISCHER Consulting

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit unseren AGBs schaffen wir Transparenz für unsere Zusammenarbeit. Sie regeln alle Aufträge, die wie geplant realisiert und die seltenen Fälle, bei denen etwas nicht so läuft, wie Sie und FISCHER es ursprünglich vorhatten.

1. Regelungen für Einzelteilnehmer
1.1.    Ihre Anmeldung unsere Reservierung

Sobald Sie sich für eine Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie eine Bestätigung und sind verbindlich angemeldet.

1.2.    Sie müssen leider absagen

Schade. Sie können die Teilnahme an der Veranstaltung jederzeit schriftlich stornieren, es gelten jedoch folgende Fristen zur Regelung der Teilnahmegebühren.

Bei einer Stornierung:

  • bis 4 Wochen vor dem Termin berechnen wir lediglich 175,00 € zzgl. MwSt.
  • kürzer als 4 Wochen vor dem Termin und bei Nichterscheinen eines Teilnehmers wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
  • sind Sie verhindert und schicken einen Ersatzteilnehmer, so entstehen Ihnen keine Kosten.

Fristbeginn ist der letzte Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn und maßgeblich ist das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung bei FISCHER.

Wir halten uns an die oben genannten Fristen unabhängig von Ihren Gründen. Wenn Sie sich für den Krankheitsfall absichern wollen, buchen Sie bitte eine Seminarrücktrittsversicherung. Diese erstattet Ihnen das Honorar und weitere anfallende Kosten wie Hotel- oder Flugbuchungen. Hier ist ein Beispiel für eine Versicherung: Link

1.3.    Wir müssen leider absagen

Sollte es doch einmal vorkommen, dass eine Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen, auch kurzfristig, von FISCHER abgesagt werden muss, so werden die Teilnehmer umgehend informiert. In diesem Fall besteht unsererseits nur die Verpflichtung, die bereits bezahlte Teilnahmegebühr zu erstatten.

1.4.    Die Inhalte der Veranstaltung

Wir nehmen unsere Ausschreibungen sehr ernst. Aber durch die Situation vor Ort oder Teilnehmerwünsche kann es jederzeit zu Abweichungen kommen.

1.5.    Enthalten im Veranstaltungshonorar

sind auch die Pausenverpflegung und Tagungsgetränke während der Veranstaltung. Ebenso eventuelle Trainingsunterlagen und Schreibmaterial. Dazu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollten Sie keine dieser Leistungen in Anspruch nehmen wollen, wird trotzdem das volle Honorar fällig. Eine Erstattung findet nicht statt.

2. Regelungen für Inhouse-Trainings

2.1.    Ihr Auftrag unsere Reservierung

Sobald Sie uns einen Termin bestätigt haben, reservieren wir diesen verbindlich für Sie. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und gegebenenfalls eine Checkliste für eine optimale Organisation.

2.2.    Sie müssen leider verschieben oder stornieren

Verschiebungen behandeln gleich wie Stornierungen.

Sie können geplante Maßnahmen jederzeit schriftlich stornieren, je nach Vorlauf kostenfrei oder kostenpflichtig.

Folgende Fristen gelten für die Regelung des Ausfall-Honorars:
Bei Absagen

  • bis 4 Wochen vor dem Termin beträgt die Stornogebühr 50% des vereinbarten Honorars;
  • kürzer als 4 Wochen vor dem Termin beträgt die Stornogebühr 100% des vereinbarten Honorars.

Fristbeginn ist der letzte Arbeitstag vor Veranstaltungsbeginn.

Sollten über das Storno weitere Kosten entstehen wie bspw. gebuchte Flüge, ausgewertete Persönlichkeitsprofile, etc., so werden diese auch in Rechnung gestellt.

Die Stornobedingungen gelten für alle Aufträge und sind nach der Auftragsvergabe nicht mehr verhandelbar.

2.3.    Wir müssen leider absagen

Sollte es doch einmal vorkommen, dass ein Trainer / Moderator / Berater von FISCHER wegen Krankheit o. ä. einen Termin nicht wahrnehmen kann, so dürfen wir alternative Trainer / Moderator / Berater mit entsprechender Qualifikation einsetzen, bevor die Veranstaltung abgesagt werden muss. Sollte ein Termin definitiv ausfallen, so haftet FISCHER nur bei vorsätzlicher, grober Fahrlässigkeit und maximal in Höhe des für diese Veranstaltung vereinbarten Honorars.

3. Vertrag

3.1.    Vertragspartner

Vertragspartner sind Sie, bzw. die Organisation, die Sie vertreten und FISCHER Rhetorikbzw. FISCHER Consulting in der Person von Bernhard Fischer. Ihr Ansprechpartner in prinzipiellen Organisations- und Vertragsfragen ist immer FISCHER in Waldenbuch undd nicht unser Trainer / Moderator / Berater vor Ort.

3.2.   Falls es kracht

Zunächst gilt immer unser Motto: mit dem Menschen im Mittelpunkt. Also, lassen Sie uns miteinander reden. Die Geschäftsbedingungen sind eine gute Grundlage, regeln aber bestimmt nicht alles.

Sollte es je einmal so weit kommen, dass wir uns nicht einigen können, gilt Böblingen bzw. Stuttgart als Gerichtsstand. Grundlage für alle Verträge ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.2.    Wir sind kundenorientiert und teilnehmerorientiert

In der Veranstaltung richten wir uns immer nach den anwesenden Teilnehmern. Daher hat der Trainer / Moderator / Berater die Freiheit vom vorgegebenen Konzept abzuweichen, damit die Veranstaltung im Sinne des Auftraggebers erfolgreich wird.

3.4.   Wer hat`s erfunden?

Unsere Konzepte und Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht über die beauftragte Veranstaltung hinaus verwendet oder vervielfältigt werden.

4. Verschwiegenheit und Datenschutz

4.1.   Vertrauliche Informationen

FISCHER Rhetorik bzw. FISCHR Consulting verpflichtet sich, Informationen und Erkenntnisse, die sich aus der Zusammenarbeit mit Ihnen als Auftraggeber ergeben, vertraulich zu behandeln. Persönliche Daten von Teilnehmern werden selbstverständlich auch vertraulich behandelt, es sei denn, diese haben uns von der Schweigepflicht entbunden.

4.2. Datenschutz

Siehe gesonderte Seite zum Thema Datenschutz